Untersuchungsintervalle:
* spätestens alle 3 Jahre, außer es wurde bei
der letzten Untersuchung ein kürzerer
Abstand festgelegt
* ab dem 50. Lebensjahr: jedes Jahr
* Bei Zweifel über den gesundheitlichen Zustand
des Probanden kann der Feuerwehrarzt eine
Ergometrie bzw. Spirometrie anordnen.
Durchführung durch den Arzt selbst, bzw.
einen Facharzt für interne Medizin.
Durchführung:
Über den zuständigen Atemschutz - Sachbearbeiter
wird ein Untersuchungstermin mit dem örtlich
zuständigen Gemeinde - bzw. Feuerwehrarzt ausgemacht.
Die Geräteträger die untersucht werden müssen, werden
dazu geladen. Untersuchung wie die Allgemeine
Untersuchung der Erstuntersuchung. Ergometrie bzw.
Spirometrie können hier entfallen,
außer der Arzt hat Zweifel an der Gesundheit.