..Atemschutz -Folge - Untersuchungen

Untersuchungsintervalle:

* spätestens alle 3 Jahre, außer es wurde bei

der letzten Untersuchung ein kürzerer

Abstand festgelegt

* ab dem 50. Lebensjahr: jedes Jahr

* Bei Zweifel über den gesundheitlichen Zustand

des Probanden kann der Feuerwehrarzt eine

Ergometrie bzw. Spirometrie anordnen.

Durchführung durch den Arzt selbst, bzw.

einen Facharzt für interne Medizin.

Durchführung:

Über den zuständigen Atemschutz - Sachbearbeiter

wird ein Untersuchungstermin mit dem örtlich

zuständigen Gemeinde - bzw. Feuerwehrarzt ausgemacht.

Die Geräteträger die untersucht werden müssen, werden

dazu geladen. Untersuchung wie die Allgemeine

Untersuchung der Erstuntersuchung. Ergometrie bzw.

Spirometrie können hier entfallen,

außer der Arzt hat Zweifel an der Gesundheit.