Untersuchungsintervalle:
* spätestens alle 3 Jahre, außer es wurde bei der
letzten Untersuchung ein kürzerer Abstand festgelegt
* ab dem 50. Lebensjahr: jedes Jahr
* Bei Zweifel über den gesundheitlichen Zustand
des Probanden kann der Feuerwehrarzt eine
Ergometrie bzw. Spirometrie anordnen.
Durchführung durch den Arzt selbst, bzw.
einen Facharzt für interne Medizin.
Untersuchungsintervalle -
Schutzanzugträger (Stufe 3 und 4):
* spätestens alle 3 Jahre, Ergometrie und
Spirometrie unbedingt erforderlich !
Untersuchungsintervalle - Spezialbereiche:
* Tauchdienst: wie Atemschutz, zusätzlich normaler
HNO Befund und Lungenröntgen
* Strahlenschutz: wie Allgemeine Einsatztauglichkeit,
zusätzlich normaler Blutbefund
NACH einer Operation bzw. schweren Krankheit
und während eines KRANKENSTANDES darf
das Feuerwehrmitglied NICHT als Atemschutzträger
arbeiten bzw. überhaupt an Einsätzen Teilnehmen !!!